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Steinschlag der Versicherung melden

Welche Frist gilt, was Sie dafür brauchen und warum Warten die Kostenübernahme gefährden kann.

Steinschlag der Versicherung melden

„Soll ich das überhaupt melden?" Diese Frage hören wir fast jeden Tag. Die Antwort ist in aller Regel ja, und zwar zügig. Hier steht, warum.

Zuerst die Sorge aus dem Weg räumen

Ein gemeldeter Glasschaden stuft Sie nicht hoch. Glasschäden laufen über die Teilkasko, und die kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Ihr Beitrag in der Kfz-Haftpflicht bleibt unverändert, unabhängig davon, wie viele Steinschläge Sie melden.

Was theoretisch passieren kann: Bei auffällig vielen Schäden in kurzer Zeit kann ein Versicherer den Vertrag bei der nächsten Verlängerung neu bewerten. Bei ein oder zwei Steinschlägen ist das kein realistisches Szenario.

Welche Frist gilt

Die Versicherungsbedingungen verlangen eine unverzügliche Meldung. Das ist kein Datum, sondern ein Maßstab: ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das wenige Tage, spätestens innerhalb einer Woche.

Der Grund ist nachvollziehbar: Ein Steinschlag vergrößert sich. Wer ihn drei Monate liegen lässt und erst meldet, wenn daraus ein Riss geworden ist, hat aus einem Reparaturfall einen Austauschfall gemacht. Versicherer kürzen in solchen Fällen und berufen sich auf die Schadenminderungspflicht.

Was Sie für die Meldung brauchen

  • Versicherung und Versicherungsschein- oder Kennzeichennummer
  • Datum und ungefährer Ort des Schadens, etwa „A7 Richtung Norden, Anfang September"
  • Fahrzeug, Baujahr und Kilometerstand
  • Ein Foto vom Schaden, gern mit einer Münze daneben als Größenvergleich

Sie müssen das nicht selbst machen. Sagen Sie uns Versicherung und Nummer, wir melden den Schaden noch am selben Tag und holen die Kostenfreigabe ein.

Wann sich Nichtmelden rechnet

Ein Fall: Sie haben keine Kaskoversicherung. Dann gibt es nichts zu melden, Sie zahlen selbst, und die Reparatur ab 141,61 € ist immer noch deutlich günstiger als ein Austausch.

Zweiter Fall: Sie haben eine sehr hohe Selbstbeteiligung, etwa 500 Euro, und es geht nur um eine Reparatur, bei der die Versicherung ohnehin auf die Selbstbeteiligung verzichtet. Dann ist Melden trotzdem sinnvoll, weil es Sie nichts kostet. Die Frage stellt sich praktisch nur beim Austausch: Liegt Ihre Selbstbeteiligung über dem Rechnungsbetrag, lohnt die Meldung nicht.

Bei Aufbruch und Vandalismus zusätzlich: Polizei

Bei einer eingeschlagenen Seitenscheibe verlangt die Teilkasko in aller Regel eine polizeiliche Anzeige. Machen Sie die, bevor repariert wird, und fotografieren Sie den Schaden. Mehr zu Seiten- und Heckscheiben.

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Vier Fragen und Sie wissen, ob repariert oder getauscht wird und was es kostet.

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Kurz beantwortet

Bis wann muss ich einen Steinschlag melden?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis innerhalb weniger Tage, spätestens innerhalb einer Woche.

Wird mein Vertrag teurer, wenn ich melde?

Nein. Glasschäden laufen über die Teilkasko und beeinflussen die Schadenfreiheitsklasse nicht.

Was passiert, wenn ich zu spät melde?

Hat sich der Schaden zwischenzeitlich vergrößert, kann die Versicherung die Übernahme kürzen und sich auf die Schadenminderungspflicht berufen.

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