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Steinschlag bei Leasing, Mietwagen und Firmenwagen

Wer zahlt bei Leasingauto, Mietwagen und Dienstwagen? Die Regeln, die Fallstricke und was vor der Rückgabe erledigt sein muss.

Steinschlag bei Leasing, Mietwagen und Firmenwagen

Bei einem eigenen Auto ist die Sache klar: Sie melden, Sie entscheiden, Sie zahlen die Selbstbeteiligung. Bei Leasing, Mietwagen und Dienstwagen wird es komplizierter, weil Halter, Fahrer und Eigentümer auseinanderfallen.

Leasingfahrzeug

Eigentümer ist die Leasinggesellschaft, Halter meist Sie. Versichert ist das Fahrzeug in aller Regel über Sie, oft mit vorgeschriebener Vollkaskodeckung. Der Glasschaden läuft also über Ihre Teilkasko wie bei einem eigenen Auto.

Zwei Dinge sind dabei anders:

  • Fachgerechte Ausführung ist Vertragspflicht. Ein Selbstversuch mit dem Reparaturset aus dem Zubehörhandel erfüllt das nicht. Sie brauchen eine Rechnung von einem Fachbetrieb.
  • Dokumentation zählt bei der Rückgabe. Rechnung mit Angabe der Arbeiten und, bei Fahrzeugen mit Frontkamera, das Kalibrierprotokoll. Heben Sie beides auf.

Was regelmäßig teuer wird: ein unbehandelter Steinschlag, aus dem bis zur Rückgabe ein Riss geworden ist. Der wird dann mit dem Neupreis der Scheibe samt Einbau und Kalibrierung angesetzt. Mehr zu Leasing und Flotte.

Mietwagen

Hier gilt der Mietvertrag. Ohne zusätzliche Haftungsreduzierung haften Sie bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung, die bei Glasschäden oft separat geregelt ist. Manche Anbieter schließen Glas aus der normalen Vollkaskoreduzierung ausdrücklich aus und verkaufen dafür einen eigenen Baustein.

Wichtig: Melden Sie den Schaden dem Vermieter, bevor Sie das Fahrzeug zurückgeben, und reparieren Sie nicht auf eigene Faust. Mietwagenflotten lassen in ihren eigenen Werkstätten arbeiten, und eine selbst beauftragte Reparatur wird oft nicht anerkannt.

Wenn Sie regelmäßig mieten, lohnt der Blick in Ihre Kreditkartenbedingungen: Manche Premium-Karten decken Mietwagen-Selbstbeteiligungen ab, Glas eingeschlossen.

Dienstwagen

Halter ist die Firma, versichert ist meist über eine Flottenpolice. Der Schaden läuft dann über die Firmenversicherung, und die Frage, ob Sie etwas zahlen, beantwortet Ihre Dienstwagenüberlassungsvereinbarung. Üblich ist: Bei normalem Betrieb zahlt die Firma, bei grober Fahrlässigkeit kann eine Beteiligung vereinbart sein. Ein Steinschlag von der Autobahn ist eindeutig normaler Betrieb.

Praktisch heißt das für Sie: Sagen Sie uns, an wen die Rechnung gehen soll und wie die Versicherung heißt. Den Rest übernehmen wir.

Und wenn ein anderer schuld ist?

Siehe dazu den Beitrag Steinschlag durch LKW oder Vordermann. Die kurze Fassung: Nachweisbar ist es fast nie, und deshalb läuft es in aller Regel über die eigene Teilkasko.

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Kurz beantwortet

Ist ein Steinschlag bei der Leasingrückgabe ein Problem?

Ein reparierter in aller Regel nicht. Ein unreparierter oder ein Riss schon, der wird meist mit dem Neupreis der Scheibe samt Einbau und Kalibrierung angesetzt.

Wer zahlt den Steinschlag am Mietwagen?

Das regelt der Mietvertrag. Ohne gesonderte Glasabdeckung haften Sie bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung. Melden Sie den Schaden dem Vermieter, bevor Sie zurückgeben.

Muss ich beim Dienstwagen selbst zahlen?

In aller Regel nicht. Der Schaden läuft über die Versicherung des Halters, also der Firma. Was für Sie gilt, steht in Ihrer Dienstwagenvereinbarung.

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